Nach der Unterzeichnung des Vertrages erfolgt die Objekt-Übergabe inkl. Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe unter der Bedingung, dass mindestens 2 Tage vor dem Termin die Pacht-Kaution auf dem Konto des Verpächters eingegangen ist, bzw. als Selbstschuldnerische Bankbürgschaft vorliegt.
Nach der erfolgreichen Vermittlung des gastronomischen Betriebs und der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Vergütungs-Rechnung erstellt. Diese Rechnung basiert auf den im Maklervertrag festgelegten Konditionen und Gebühren.
Nach der Übergabe des Pachtobjekts an den neuen Pächter ist dieser verpflichtet, sämtliche relevanten Versicherungsnachweise vorzulegen. Dazu gehören insbesondere Haftpflicht-, Gebäude- und Inventarversicherungen. Diese Nachweise müssen vom Pächter innerhalb eines festgelegten Zeitraums erbracht und dem Verpächter übermittelt werden.
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